Gültig ab 01.01.2019
I. Gegenstand des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Aspirion Consult Klaus Schindlbeck, Jenertal 24, 07749 Jena – im Folgenden "Aspirion" genannt – regeln die Erbringung der von Aspirion erbrachten Beratungs-, Trainings- und Coachingleistungen. Sie erstrecken sich auch auf weitere in diesem Zusammenhang erbrachte Leistungen und umfassen alle erteilten Aufträge.
II. Vertragsabschluss
Angaben zu vertraglichen Leistungen in Angeboten von Aspirion sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn
- Aspirion einen Auftrag schriftlich (durch Brief oder Email) bestätigt. Das gilt auch für mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge sowie für Änderungen an bestehenden Verträgen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- der Kunde ein schriftliches Angebot (durch Brief oder Email) erhalten hat und Aspirion im Einvernehmen mit dem Kunden mit der Arbeit bereits begonnen hat.
III. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Aspirion im Einzelnen festgelegt.
2. Der erste Schritt einer Zusammenarbeit besteht üblicherweise in der Erstellung einer Analyse der Ausgangssituation, der Definition des Bedarfs und der zu erreichenden Ziele eines Projekts.
3. Ein aufgrund der Bedarfserhebung erstelltes Konzept zur Bearbeitung bildet die Grundlage der Leistungserbringung durch Aspirion.
4. Um den Erfolg eines Projekts sicherzustellen, ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. Hierzu werden Aspirion alle zur Vorbereitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber sichert in diesem Zusammenhang zu, dass der Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Werke/Dokumente keine Urheber- und/oder sonstigen Rechte entgegenstehen.
5. Sollten Teile des Dienstleistungskonzeptes und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber an Dritte in Auftrag gegeben werden, wird Aspirion der Auftrag zur Koordinierung dieser Auftragnehmer erteilt, um durch fachliche Einflussnahme auf die Leistungserbringung den im Konzept hinterlegten Qualitätsstandard abzusichern.
6. Der Auftraggeber informiert Aspirion über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Es ist ferner eine geeignete Kontaktperson als Ansprechpartner im Hause des Auftraggebers für das Projekt zu benennen.
7. Aspirion benennt gegenüber dem Auftraggeber die für die Erbringung der Leistungen vorgesehenen Personen ("Mitarbeiter"). Diese sind können Angestellte und/oder freie Mitarbeiter/Berater/Trainer sein, wobei es Aspirion überlassen ist, ob die Leistungen durch Angestellte oder freie Mitarbeiter erbracht werden. Aspirion steht es nach Rücksprache mit dem Auftraggeber frei, im Bedarfsfalle andere als die ursprünglich vorgesehenen Personen zur Auftragserfüllung einzusetzen.
8. Die Leistungen von Aspirion werden als Einzelberatung, Coaching sowie in Form von Trainings, Workshops und Beratungen erbracht. Aspirion weist ausdrücklich darauf hin, dass Trainings und Coaching keine Therapie im heilkundlichen Sinne darstellen und eine normale psychische und physische Belastbarkeit seitens der Teilnehmer voraussetzen.
9. Aspirion wirkt an der Auswahl von Dritten wie z.B. Instituten und Agenturen mit, deren Dienstleistungen zur Bearbeitung des Projektes erforderlich werden. Aspirion wird soweit möglich in die Auswahl von Seminarhotels/-orten vom Kunden eingebunden.
10. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse befreien Aspirion im zeitlichen und sachlichen Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Erbringung der geschuldeten Leistungen. In diesem Fall verpflichtet sich Aspirion, binnen einer Frist von 28 Tagen im Einvernehmen mit dem Kunden einen Ersatztermin zu vereinbaren. Weitere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen darüber hinaus nicht.
IV. Vergütung
1. Die Honorare von Aspirion werden als Stunden- oder Tagessätze nach tatsächlichem Aufwand oder auf Basis eines Projekthonorars abgerechnet. Reisekosten, Spesen und sonstige auftragsbezogene Kosten und Auslagen ("Kosten") werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Honorare und Kosten für vertragliche Leistungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Der Erstkontakt sowie Angebote allgemeiner bzw. pauschalierter Art und Grobkonzepte werden nicht in Rechnung gestellt. Detailkonzepte, die Erstellung von Design- und Projektarchitekturen sowie detaillierte Angebote werden nach Aufwand berechnet. Bei bestehendem Kundenkontakt werden bei Folgeprojekten für den ersten Termin zur Abstimmung nur Reisekosten und Spesen berechnet, soweit der Aufwand dafür nicht mehr als 2 Stunden beträgt.
3. Honorare werden bei projektbezogener Abrechnung zu 1/3 bei Auftragserteilung, zu 1/3 nach Durchführung von 50% der Projektleistung und zu 1/3 bei Beendigung des Auftrages abgerechnet. Aspirion behält sich darüber hinaus vor, Teilleistungen sofort nach ihrer Erbringung abzurechnen.
4. Rechnungen von Aspirion sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar.
V. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte
1. Werden dem Auftraggeber von Aspirion Arbeitsunterlagen für die Teilnehmer von Veranstaltungen (Coachings, Seminare, Workshops, Tagungen) zur Verfügung gestellt, so stehen das Urheberrecht sowie eventuelle sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten ausschließlich Aspirion zu.
2. Alle Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt.
3. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmern überlassenen Arbeitsunterlagen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Aspirion zulässig. Ebenso bedarf die Weiterentwicklung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Trainings des Kunden ohne die weitere Beteiligung von Aspirion einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Für Konzepte behält Aspirion das alleinige Verwertungsrecht. Werden durch Aspirion erstellte Konzepte durch andere Leistungspartner des Kunden oder dessen interne Mitarbeiter umgesetzt, ohne dass dies im Auftrag zur Konzepterstellung genannt war, so erhält Aspirion dafür eine Vergütung von 30% des im Angebot genannten Tagessatzes je durchgeführtem Projekt- bzw. Seminartag.
VI. Verschwiegenheit
1. Aspirion wird über alle bei der Tätigkeit für den Auftraggeber erlangten Erkenntnisse zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Stillschweigen bewahren und hält sich hieran für die Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebunden, sofern eine mit dem Auftraggeber abgeschlossene Vertraulichkeitserklärung keine längere Frist vorsieht. Selbiges gilt für die von Aspirion verpflichteten Mitarbeiter.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von Aspirion beeinträchtigen könnte. Dies gilt insbesondere für Anstellungsangebote und für Angebote, Aufträge für den Auftraggeber direkt zu übernehmen.
3. Aspirion ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers in ihrer Referenzliste zu führen.
VII. Kündigung, Annahmeverzug
1. Bei Kündigung einer Leistung durch den Kunden ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes behält Aspirion den Anspruch auf volle Vergütung der Honorare.
2. Erfolgt die Kündigung vor Beginn eines Projekts, berechnet Aspirion die für konzeptionelle Vorarbeiten bereits angefallenen Kosten in voller Höhe. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Honorare sowie weitere Kosten, mit Ausnahme von Spesen und Auslagen, berechnet Aspirion anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und der Vorteile anderweitig möglicher Verwertung der Arbeitskraft der Mitarbeiter mit folgenden Pauschalierungen (Zeitraum zwischen Eingang der Kündigung und Beginn des Projekts bzw. der Veranstaltung / Prozentsatz der Vergütung, den Aspirion erhält):
- ab 14 Tage vor Start des Projekts / der Maßnahme 100%
- ab 28 Tage vor Start des Projekts / der Maßnahme 50%
Die Absage/Verschiebung eines vereinbarten Termins oder einer terminlich gebundenen Leistung durch den Auftraggeber steht einer Kündigung gleich.
3. Bei Kündigung des Auftraggebers aus einem wichtigen Grund, den Aspirion zu vertreten hat, hat Aspirion nur Anspruch auf Honorierung der bis zum Zugang der schriftlichen Kündigung erbrachten Leistungen. Für eventuelle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gilt die Ziffer VIII.
4. Kündigt Aspirion aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, hat Aspirion nur Anspruch auf Honorierung der bis zum Zugang der schriftlichen Kündigung erbrachten bzw. terminlich gebundenen Leistungen. Für letztere gilt Absatz VII.2. entsprechend. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche von Aspirion bleiben vorbehalten.
5. Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung sind deren Eingang per Post, Telefax oder Email beim jeweiligen Vertragspartner maßgeblich.
VIII. Rücktrittsvorbehalt, Zeitliche Verschiebung
1. Aspirion ist berechtigt, Seminare und Veranstaltungen spätestens zwei Wochen vor Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn abzusagen, sofern sich für die Durchführung wesentliche Bedingungen ändern. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, entstehen für den Auftraggeber nicht.
2. Kann Aspirion eine Leistung wegen unvorhergesehener Ereignisse (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird mit dem Kunden eine neue Terminvereinbarung angestrebt. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen für den Auftraggeber nicht.
IX. Haftung
Ansprüche des Auftraggebers oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Aspirion oder deren Mitarbeiter vor. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Folgeschäden. Generell ist die Haftung von Aspirion auf solche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
X. Übertragbarkeit der Rechte
Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einem mit Aspirion geschlossenem Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass Aspirion dem schriftlich zustimmt.
XI. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
1. Gerichtsstand ist Köln.
2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.
Aspirion Consult Klaus Schindlbeck
Jenertal 24
07749 Jena
Tel.: 03641/4814505
Email: ks@aspirion-consult.de